Wegen der Corona-Pandemie wird die North American DDI Users Conference (NADDI), die im Juni diesen Jahres in Minneapolis stattfinden sollte, virtuell stattfinden. Damit eröffnen sich auch neue Möglichkeiten der Teilnahme.
In der Woche vom 17. Juni werden virtuelle Präsentationen stattfinden. Sie werden zeigen, wie Metadatenstandards, einschließlich und insbesondere DDI, Daten auffindbar, zugänglich, interoperabel und wiederverwendbar machen (FAIR). Weitere Informationen werden in den kommenden Monaten auf der Konferenz-Webseite und der Mailingliste der DDI-Alliance.
Auch wenn die Konsultation einen besonderen Fokus auf die Telekommunikationsbranche richtet, dürfte die Analyse trotzdem interessant sein. Die Zusammenfassung lautet:
„Eine Anonymisierung …
liegt vor, wenn der Personenbezug von Daten derart aufgehoben ist, dass er nicht oder nur unter unverhältnismäßigem Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskräften wiederhergestellt werden kann.
stellt eine Verarbeitung personenbezogener Daten dar und bedarf als solche einer Rechtsgrundlage.
Je nach Kontext und Zweck der Anonymisierung kommen mehrere Rechtsgrundlagen in Betracht, insbesondere der Tatbestand der kompatiblen Weiterverarbeitung (Art. 6 Abs. 4 DSG-VO i.V.m. der ursprünglichen Rechtsgrundlage) und die Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 Buchst. c) DSGVO). Eine Verpflichtung zur unverzüglichen Löschung ist durch eine Anonymisierung erfüllbar.“
Kommentare und Stellungnahmen können bis einschließlich 9. März 2020 an konsultation@bfdi.bund.de geschickt werden.
Die EDDI2020 wird am 1./2. Dezember in Paris stattfinden. Die Ausrichterin ist SciencesPo, eine sozialwissenschaftliche Hochschule mit 150jähriger Tradition.
Wie in den letzten Jahren ist damit zu rechnen, dass es an den beiden Tagen vor und nach der Konferenz Tutorials und Side-Meetings geben wird.
Das Standard-Datenschutzmodell (SDM) bietet geeignete Mechanismen, um die rechtlichen Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in technische und organisatorische Maßnahmen zu überführen. Zu diesem Zweck erfasst das SDM zunächst die rechtlichen Anforderungen der DS-GVO und ordnet sie anschließend den Gewährleistungszielen Datenminimierung, Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit, Transparenz, Nichtverkettung und Intervenierbarkeit zu. Das SDM überführt damit die rechtlichen Anforderungen der DS-GVO über die Gewährleistungsziele in von der Verordnung geforderten technischen und organisatorischen Maßnahmen, die im Referenzmaßnahmen-Katalog des SDM detailliert beschrieben werden. Es unterstützt somit die Transformation abstrakter rechtlicher Anforderungen in konkrete technische und organisatorische Maßnahmen.
Version 2.0a wurde von der 98. Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder vom 5. bis 7. November 2019 in Trier beschlossen.
Das Helmholtz Open Science Koordinationsbüro setzt seine Reihe mit Webinaren fort.
Hier die Infos zum zweiundfünfzigsten Webinar:
Dr. Elmar Spiegel (HMGU):
„How to make statistical analysis code reproducible and reusable“
Donerstag, 10.10.19, 15 bis 15.30 Uhr oder Freitag, 25.10.19, 11 bis 11.30 Uhr (Wiederholung).
Im Anschluss an die Webpräsentation steht der Referent im Livechat zur Verfügung. Eine Anmeldung für das Webinar ist nicht erforderlich, Es gibt weitere Informationen zur Teilnahme.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) war Anfang 2018 zu einem Informations-, Beratungs- und Kontrollbesuchs beim Leibniz-Institut für Bildungsverläufe in Bamberg (LIfBi). Die Einschätzungen aus der Sicht des Datenschutzes zur Speicherung von Befragtenadressen, Einverständniserklärungen, Einwilligung von Minderjährigen, Anonymisierung oder Datenweitergabe innerhalb des Konsortiums sind sicherlich auch in vielen anderen Instituten von großem Interesse.
Zum Glück hat sich der BfDI im Rahmen einer Transparenzinitiative entschlossen, alle Antworten auf Anfragen nach Informationsfreiheitsgesetz gleich vollständig zu veröffentlichen (»Access for one – access for all«). Deswegen ist der Bericht vom August 2018 nun als PDF verfügbar.