In vielen Bereichen von Wissenschaft und Forschung wird mobiles Arbeiten gerade massiv ausgedehnt. Messenger-Dienste werden das Gespräch auf dem Flur ersetzen und für den informellen Austausch sorgen.
Wahrscheinlich spielen Dienste wie WhatsApp, die man vor allem privat einsetzt, eine wichtige Rolle. Aber auch Kollaborationsplattformen wie Slack oder Microsoft Teams werden in den Fokus rücken. Andernorts kommt vielleicht das selbst gehostete Mattermost zum Einsatz.
Gerade für Wissenschaftsorganisationen, in denen derzeit noch keine solchen Lösungen in der Breite genutzt werden, und die jetzt auf die Schnelle eine Lösung brauchen, ohne in IT zu investieren oder die Daten in die Hände von kommerziellen Anbietern übergeben zu müssen, gibt es eine gute Alternative.
Die Gesellschaft für wissenschaftliche Datenverarbeitung Göttingen (GWDG), quasi das Rechenzentrum der Universität Göttingen und der Max-Planck-Gesellschaft, stellt den Dienst Rocket.Chat (basierend auf der gleichnamigen Software) kostenfrei zu Verfügung. Nach Anmeldung können Mitglieder in private Räume eingeladen werden, in denen nochmal spezielle Unterhaltungen gestartet – und damit etwas ausgelagert – werden können. Außerdem sind auch 1:1-Unterhaltungen möglich.
Gleichzeitig steht für alle Accounts der Dienst GWDG Pad, einen kollaborativer Echtzeit-Editor, zur Verfügung. Die Softwarebasis ist hier CodiMD.
Wegen der Corona-Pandemie wird die North American DDI Users Conference (NADDI), die im Juni diesen Jahres in Minneapolis stattfinden sollte, virtuell stattfinden. Damit eröffnen sich auch neue Möglichkeiten der Teilnahme.
In der Woche vom 17. Juni werden virtuelle Präsentationen stattfinden. Sie werden zeigen, wie Metadatenstandards, einschließlich und insbesondere DDI, Daten auffindbar, zugänglich, interoperabel und wiederverwendbar machen (FAIR). Weitere Informationen werden in den kommenden Monaten auf der Konferenz-Webseite und der Mailingliste der DDI-Alliance.
Auch wenn die Konsultation einen besonderen Fokus auf die Telekommunikationsbranche richtet, dürfte die Analyse trotzdem interessant sein. Die Zusammenfassung lautet:
„Eine Anonymisierung …
liegt vor, wenn der Personenbezug von Daten derart aufgehoben ist, dass er nicht oder nur unter unverhältnismäßigem Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskräften wiederhergestellt werden kann.
stellt eine Verarbeitung personenbezogener Daten dar und bedarf als solche einer Rechtsgrundlage.
Je nach Kontext und Zweck der Anonymisierung kommen mehrere Rechtsgrundlagen in Betracht, insbesondere der Tatbestand der kompatiblen Weiterverarbeitung (Art. 6 Abs. 4 DSG-VO i.V.m. der ursprünglichen Rechtsgrundlage) und die Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 Buchst. c) DSGVO). Eine Verpflichtung zur unverzüglichen Löschung ist durch eine Anonymisierung erfüllbar.“
Kommentare und Stellungnahmen können bis einschließlich 9. März 2020 an konsultation@bfdi.bund.de geschickt werden.
Die EDDI2020 wird am 1./2. Dezember in Paris stattfinden. Die Ausrichterin ist SciencesPo, eine sozialwissenschaftliche Hochschule mit 150jähriger Tradition.
Wie in den letzten Jahren ist damit zu rechnen, dass es an den beiden Tagen vor und nach der Konferenz Tutorials und Side-Meetings geben wird.
Das Standard-Datenschutzmodell (SDM) bietet geeignete Mechanismen, um die rechtlichen Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in technische und organisatorische Maßnahmen zu überführen. Zu diesem Zweck erfasst das SDM zunächst die rechtlichen Anforderungen der DS-GVO und ordnet sie anschließend den Gewährleistungszielen Datenminimierung, Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit, Transparenz, Nichtverkettung und Intervenierbarkeit zu. Das SDM überführt damit die rechtlichen Anforderungen der DS-GVO über die Gewährleistungsziele in von der Verordnung geforderten technischen und organisatorischen Maßnahmen, die im Referenzmaßnahmen-Katalog des SDM detailliert beschrieben werden. Es unterstützt somit die Transformation abstrakter rechtlicher Anforderungen in konkrete technische und organisatorische Maßnahmen.
Version 2.0a wurde von der 98. Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder vom 5. bis 7. November 2019 in Trier beschlossen.
Nach dem unten stehenden Save the Date wird es nun ernst: Bis zum 31. Januar können sich interessierte Kolleginnen und Kollegen unter https://www.slow2020.uni-muenchen.de/ für den Survey Lifecycle Operators Workshop (SLOW) 2020 anmelden.
Die Veranstaltung setzt den bekannten Workshop „Datenaufbereitung und Dokumentation“ als eigenständige Veranstaltung neben dem Workshop der „Panelsurveys im deutschsprachigen Raum“ fort und findet vom 9. bis 11. März in München statt.